Rundbrief April 1983
Im April dieses Jahres soll in der BRD eine umfassende Bestandsaufnahme über die Bevölkerung unseres Landes durchgeführt werden. Von vielen Seiten sind bereits Proteste erfolgt. In der Tat ist es eine „Volksquälung”, denn die Fragestellung geht über den allgemeinen Rahmen hinaus. Jeder Bürger muß auch private Einzelheiten angeben. Die korrekte und vollständige Beantwortung der Fragebögen ist vom Gesetz zwingend vorgeschrieben. Wer sich weigert, muß mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 DM und weiteren Folgen rechnen. Zu hoffen wäre nur, daß die Protestwelle solch ein Ausmaß erreichte, daß eine Durchführung unmöglich würde. Doch es wird wohl höchstens, wenn überhaupt, zu einem Aufschub, nicht aber zu einer Aufhebung kommen.
Für die Gläubigen ist Spalte 4 von Bedeutung, wo Auskunft über die „Rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft” gegeben werden muß. Uns bleibt hier nur die Möglichkeit, die letzte Zeile anzukreuzen. Der vorgedruckte Text in dieser Zeile lautet: „Keiner Religionsgemeinschaft zugehörig”. Nach dem Verständnis des Grundgesetzes fallen nur die beiden großen Konfessionen und die vom Staat anerkannten, durch Beschluß des Bundestages als Körperschaft des öffentlichen Rechts geltenden Kirchen und Freikirchen unter den Begriff „Religionsgemeinschaft”. Auf uns trifft also nur die letzte Zeile in Spalte 4 zu.
Im April dieses Jahres soll in der BRD eine umfassende Bestandsaufnahme über die Bevölkerung unseres Landes durchgeführt werden. Von vielen Seiten sind bereits Proteste erfolgt. In der Tat ist es eine „Volksquälung”, denn die Fragestellung geht über den allgemeinen Rahmen hinaus. Jeder Bürger muß auch private Einzelheiten angeben. Die korrekte und vollständige Beantwortung der Fragebögen ist vom Gesetz zwingend vorgeschrieben. Wer sich weigert, muß mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 DM und weiteren Folgen rechnen. Zu hoffen wäre nur, daß die Protestwelle solch ein Ausmaß erreichte, daß eine Durchführung unmöglich würde. Doch es wird wohl höchstens, wenn überhaupt, zu einem Aufschub, nicht aber zu einer Aufhebung kommen.
Für die Gläubigen ist Spalte 4 von Bedeutung, wo Auskunft über die „Rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft” gegeben werden muß. Uns bleibt hier nur die Möglichkeit, die letzte Zeile anzukreuzen. Der vorgedruckte Text in dieser Zeile lautet: „Keiner Religionsgemeinschaft zugehörig”. Nach dem Verständnis des Grundgesetzes fallen nur die beiden großen Konfessionen und die vom Staat anerkannten, durch Beschluß des Bundestages als Körperschaft des öffentlichen Rechts geltenden Kirchen und Freikirchen unter den Begriff „Religionsgemeinschaft”. Auf uns trifft also nur die letzte Zeile in Spalte 4 zu.