Die Offenbarung - Ein Buch mit 7 Siegeln ?
Die siebente Posaune — Siegesjubel im Himmel; Ausrufung der Königsherrschaft auf Erden
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Nachdem Johannes gezeigt bekam, was alles in Verbindung mit dem Dienst der beiden Zeugen geschieht, sah er das Ende jener Epoche und gibt wieder, was sich zur Zeit der Posaune des siebenten Engels ereignet:
„Nun stieß der siebte Engel in die Posaune: da ließen sich laute Stimmen im Himmel vernehmen, die riefen: ,Die Königsherrschaft über die Welt ist an unsern Herrn und Seinen Gesalbten gekommen, und Er wird als König in alle Ewigkeit herrschen!‘
Da warfen sich die vierundzwanzig Ältesten, die vor Gott auf ihren Thronen sitzen, auf ihr Angesicht nieder und beteten Gott an mit den Worten:
,Wir danken Dir, Herr, allmächtiger Gott, der da ist und der da war, daß Du Deine große Macht an Dich genommen und die Königsherrschaft angetreten hast.‘ “ (Vv. 15–17).
Wie in Offbg. 10 angekündigt, wird zu dem Zeitpunkt das Geheimnis Gottes in Christus seinen Abschluß finden, und Er wird Seine Königsherrschaft antreten. Dabei wird Er bei einem vorläufigen Gericht über die Völkerschaften Recht sprechen und auch die Toten richten, die vor Beginn des Tausendjährigen Reiches auferweckt werden. ER wird Seine Knechte, die Propheten, und alle Heiligen belohnen, die Seinen Namen fürchten und in der Zeit der Drangsal bis in den Tod treu geblieben sind.
„Die Völker sind zwar in Zorn geraten, doch Dein Zorn ist gekommen und die Zeit des Gerichts für die Toten und der Belohnung für Deine Knechte, die Propheten, und für die Heiligen und für alle, die Deinen Namen fürchten, die Kleinen wie die Großen; und des Verderbens für die, welche die Erde verderben.“ (V. 18). Zu dem Thema der verschiedenen Gerichte vor Beginn der Königsherrschaft gibt es ebenfalls entsprechende Bibelstellen: Jes. 2, 2–4; Micha 4, 1–5; Matth. 25, von 31; Dan. 7, 9–14; Offbg. 20, 4–6 u. a.
Die Gerichte vor sowie jenes nach der Königsherrschaft werden uns in allen Einzelheiten geschildert. Zunächst werden alle zur Entrückung Zählenden vor dem Richterstuhl Christi erscheinen. Sie müssen gerichtet werden, auch wenn sie dazu bestimmt sind, das Hochzeitsmahl zu feiern und anschließend die Welt zu richten und mit dem Herrn zu regieren. Paulus schreibt: „… Wir werden ja alle vor den Richterstuhl Gottes treten müssen; … Demnach wird ein jeder von uns über sich selbst Rechenschaft vor Gott abzulegen haben.“ (Röm. 14, 10–12).
Weiter führt er aus: „Denn wir müssen alle vor dem Richterstuhl Christi offenbar werden, damit ein jeder empfange, je nachdem er während seines leiblichen Lebens gehandelt hat, es sei gut oder böse.“ (2. Kor. 5, 10).
„… und es gibt nichts Geschaffenes, daß sich vor Ihm verbergen könnte, nein, alles liegt entblößt und aufgedeckt vor den Augen dessen, dem wir Rechenschaft abzulegen haben.“ (Hebr. 4, 13).
Paulus war sich seiner Sache mit Gott sicher, doch sah er den Herrn auch als seinen Richter, der bei jedem Gericht ein gerechtes Urteil sprechen wird. Er bezeugte vor seinem Heimgang: „Fortan liegt für mich die Siegeskrone der Gerechtigkeit bereit, die der Herr, der gerechte Richter, mir an jenem Tage zuteilen wird; jedoch nicht nur mir, sondern überhaupt allen, die «Sein Erscheinen» lieb gehabt haben.“ (2. Tim. 4, 8).
Bevor ein König den Thron besteigt, um zu herrschen, wird er gekrönt. Wenn der Herr nach dem Hochzeitsmahl herabkommt, um die letzte Schlacht zu entscheiden und die Königsherrschaft anzutreten, hat Er auf Seinem Haupt viele Königskronen (Offbg. 19, 12). Alle, die mit Ihm regieren werden und zu Seinem Königtum bestimmt sind, werden ebenfalls gekrönt, ehe sie mit Ihm auf Seinem Thron sitzen dürfen.
Wenn alle Gläubigen sich dessen bewußt wären, daß sie vor dem Richterstuhl Christi erscheinen müssen, sähe es in der Brautgemeinde bald anders aus. Es käme Gottesfurcht und Anstand in ihre Gespräche und in ihr Leben. „ICH sage euch aber: Von jedem unnützen Wort, das die Menschen reden, davon werden sie Rechenschaft am Tage des Gerichts zu geben haben; denn nach deinen Worten wirst du gerechtgesprochen werden, und nach deinen Worten wirst du verurteilt werden.“ (Matth. 12, 36–37). „Der Herr wird Sein Volk richten“ (Hebr. 10, 30). In den Versen vorher wird uns gesagt, wer diese Gläubigen sind und was sie getan haben.
Nichts wird ungeklärt, keine Frage unbeantwortet, kein Problem ungelöst bleiben. „Daher urteilet über nichts vor der Zeit, bis der Herr kommt, der auch das im Dunkel Verborgene ans Licht bringen und die Gedanken der Herzen offenbar machen wird; und dann wird einem jeden das ihm gebührende Lob von Gott her zuteil werden.“ (1. Kor. 4, 5).
Der Apostel hat diese verschiedenen und zeitlich voneinander getrennten Gerichte zutreffend eingeordnet. An seinen Mitarbeiter Timotheus schreibt er: „Ich beschwöre dich vor dem Angesicht Gottes und Christi Jesu, welcher dereinst Lebende und Tote richten wird, und bei «Seiner Erscheinung» und bei «Seiner Königsherrschaft»“ (2. Tim. 4, 1).
Auf die Erscheinung Christi bezog sich Paulus, als er davon sprach, daß ihm der gerechte Richter die Siegeskrone zuteilen wird, jedoch nicht nur ihm, sondern allen, die Seine Erscheinung lieb gehabt haben. Dazu zählt die gesamte Brautgemeinde. Er nimmt aber auch genauso Bezug auf das Richten von Lebenden und Toten bei Seiner Königsherrschaft, also vor Beginn des Tausendjährigen Reiches.
Auch das Werk eines jeden Gläubigen und die Arbeit im Reiche Gottes wird an jenem Tage auf den Prüfstand gestellt. „… eines jeden Arbeit wird dereinst offenbar werden; denn der Gerichtstag wird es ausweisen, weil er sich in Feuer offenbart; und wie die Arbeit eines jeden beschaffen ist, wird eben das Feuer erproben.“ (1. Kor. 3, 13).
Zu dem Zeitpunkt — nach dem Hochzeitsmahl, vor Beginn der Königsherrschaft — erfüllt der Herr die beiden Teile von 2. Thess. 1, 7–10 einerseits an den Ungläubigen, andererseits an den Gläubigen:
„… wenn der Herr Jesus sich vom Himmel her mit den Engeln Seiner Macht
in loderndem Feuer offenbart, um Vergeltung an denen zu üben, die Gott nicht kennen, und an denen, die der Heilsbotschaft unsers Herrn Jesus kein Gehör schenken.
Diese werden als Strafe ewiges Verderben erleiden fern vom Angesicht des Herrn und fern von der Herrlichkeit Seiner Kraft,
wenn Er kommen wird, um unter Seinen Heiligen verherrlicht zu werden und Bewunderung zu finden bei allen, die gläubig geworden sind …“.
Durch falsche Belehrung unter Bezugnahme auf Joh. 5, 24 und ähnliche Stellen leben viele Gläubige unter dem Eindruck, daß sie nie vor einem Gericht erscheinen müssen und deshalb tun und lassen können, was sie möchten. Die entsprechenden Aussprüche unseres Herrn beziehen sich ganz klar auf das Endgericht, in dem die zur ersten Auferstehung Gehörenden nicht mehr erscheinen müssen. Vers 24 muß auch in Verbindung mit Vers 29 gesehen werden: „Wahrlich, wahrlich, Ich sage euch: Wer Mein Wort hört und dem glaubt, der Mich gesandt hat, der hat ewiges Leben und kommt nicht ins Gericht, sondern ist aus dem Tode ins Leben hinübergegangen. …“ Mit diesem Gericht ist das Jüngste Gericht als das Endgericht gemeint.
„Wundert euch nicht hierüber! denn die Stunde kommt, in der alle, die in den Gräbern ruhen, Seine Stimme hören werden,
und es werden hervorgehen: die einen, die das Gute getan haben, zur Auferstehung für das Leben, die anderen aber, die das Böse betrieben haben, zur Auferstehung für das Gericht.“ (5, 24–29). Die erste Auferstehung wird von unserem Herrn als die „Auferstehung für das Leben“, die zweite als die „Auferstehung für das Gericht“ bezeichnet. Vor dem Endgericht erscheint die Erstlingsschar natürlich nicht.
Der Prophet Jesaja sah im Geiste, was, ebenfalls vor Beginn der Königsherrschaft, mit den Heerscharen im Luftbereich, die mit Satan herabgestürzt wurden, geschehen wird. „An jenem Tage aber wird es geschehen: da wird der Herr zur Rechenschaft ziehen das Heer der Höhe in der Höhe und die Könige der Erde auf der Erde;
und sie werden zusammen eingesperrt, wie man Gefangene zusammenholt in eine Grube, und eingeschlossen in einen festverschlossenen Kerker und erst nach langer Zeit abgeurteilt werden.
Da wird dann der bleiche Mond erröten und die glühende Sonne erbleichen; denn der Herr der Heerscharen tritt alsdann die Königsherrschaft an auf dem Berge Zion und in Jerusalem, und angesichts Seiner Ältesten wird strahlender Lichtglanz sein.“ (Jes. 24, 21–23).
Die von Gott abgefallenen Engel und die von Gott abgefallenen Menschen, die sich in besonderer Weise gegen Ihn aufgelehnt haben, werden in diesem vorläufigen Gericht verurteilt und zusammen eingesperrt, jedoch, wie geschrieben steht, „erst nach langer Zeit abgeurteilt werden“, nämlich nach den tausend Jahren, beim Jüngsten, dem letzten Gericht. Auch Satan wird für diese Zeitspanne von eintausend Jahren gefesselt in den Abgrund geworfen (Offbg. 20, 1–2).
Der Prophet fragte mit Bezug auf die Märtyrer, die ebenfalls an der ersten Auferstehung teilnehmen: „Werden wohl Deine Toten wieder aufleben? Meine Leichen? Ja, sie werden auferstehen! Wacht auf und jubelt, die ihr im Staube ruht! (siehe auch Dan. 12, 2) … Denn gar bald wird der Herr aus Seiner Wohnstätte hervortreten, um die Erdbewohner zur Rechenschaft wegen ihrer Verschuldung zu ziehen; dann wird die Erde das von ihr verschluckte Blut wieder zum Vorschein bringen und die in ihr verscharrten Ermordeten nicht länger verbergen.“ (Jes. 26, 19+21). Es muß beachtet werden, daß es sich hier um solche handelt, die in der Vergangenheit und zukünftig durch Verfolgung den Tod erleiden (Offbg. 6, 9–11; 13, 15; 18, 24; 20, 4).
Hier geht es nicht um natürlich gestorbene und begrabene Menschen, hier tun sich auch keine Gräber auf. Es ist nicht die allgemeine Auferstehung der Toten, sondern, wie aus dem Zusammenhang hervorgeht, sind es die Märtyrer, die ihren Glauben mit ihrem Leben besiegelt haben und oft genug nur irgendwo verscharrt wurden. Wer sich daran beteiligt und schuldig gemacht hat, wird vom Herrn selbst zur Rechenschaft gezogen werden. Aus der Fragestellung: „ ,Werden wohl Deine Toten wieder aufleben?‘ Meine Leichen?“ ergibt sich die klare Antwort, daß diese Menschen Gottes Eigentum sind. Den Seelen im fünften Siegel wurde ja gesagt, daß sie sich noch gedulden müssen, bis auch ihre Brüder und Mitknechte ebenso wie sie den Märtyrertod erlitten haben.
Auch der Prophet Hesekiel hat in Kap. 37, 1–10 davon geweissagt: „… damit ihr wieder lebendig werdet und erkennt, daß Ich der Herr bin … O Geist, komm von den vier Winden herbei und hauche diese Erschlagenen an, daß sie wieder lebendig werden!“ (Vv. 6b+9b). Das liegt noch in der Zukunft und betrifft diejenigen, die während der Verfolgung in der Tal–Ebene erschlagen werden.
Der zweite Teil (Vv. 11–14) liegt bereits in der Vergangenheit. Darin ist wiederholt die Rede von der Öffnung der Gräber. „ ,So hat Gott der Herr gesprochen: Wisset wohl: Ich will eure Gräber öffnen und euch, Mein Volk, aus euren Gräbern hervorgehen lassen und euch in das Land Israel zurückbringen …
ICH will also Meinen Geist in euch kommen lassen, daß ihr lebendig werdet, und will euch wieder in euer Land (Israel) versetzen, damit ihr erkennt, daß Ich, der Herr, es verheißen habe und es auch zur Ausführung bringe!‘ — so lautet der Ausspruch des Herrn.“ (Vv. 12+14).
Das ist bei der Auferstehung unseres Herrn gemäß Matth. 27, 51–56 geschehen und betraf alle erwählten Heiligen aus der Zeitspanne des Alten Testaments: „… die Gräber taten sich auf, und viele Leiber der entschlafenen Heiligen wurden auferweckt,
kamen nach Seiner Auferstehung aus ihren Gräbern hervor, gingen in die heilige Stadt hinein und erschienen vielen.“
Gemäß Offbg. 20, 4 sind die Märtyrer aus der großen Trübsal die Erschlagenen, die nicht aus den Gräbern hervorkommen, sondern wieder aufleben und am Tausendjährigen Reich teilhaben werden.
Am Ende dieses Kapitels wird die Bundesschließung mit Israel noch einmal als Bestätigung hervorgehoben. In Kap. 10 kam ja der Engel des Bundes herab. Hier wird nun die Bundeslade im Himmel sichtbar:
„Da tat sich der Tempel Gottes im Himmel auf, und die Lade Seines Bundes wurde in Seinem Tempel sichtbar; zugleich erfolgten Blitze und Stimmen, Donnerschläge, ein Erdbeben und gewaltiger Hagelschlag.“ (11, 19).
Nachdem Johannes gezeigt bekam, was alles in Verbindung mit dem Dienst der beiden Zeugen geschieht, sah er das Ende jener Epoche und gibt wieder, was sich zur Zeit der Posaune des siebenten Engels ereignet:
„Nun stieß der siebte Engel in die Posaune: da ließen sich laute Stimmen im Himmel vernehmen, die riefen: ,Die Königsherrschaft über die Welt ist an unsern Herrn und Seinen Gesalbten gekommen, und Er wird als König in alle Ewigkeit herrschen!‘
Da warfen sich die vierundzwanzig Ältesten, die vor Gott auf ihren Thronen sitzen, auf ihr Angesicht nieder und beteten Gott an mit den Worten:
,Wir danken Dir, Herr, allmächtiger Gott, der da ist und der da war, daß Du Deine große Macht an Dich genommen und die Königsherrschaft angetreten hast.‘ “ (Vv. 15–17).
Wie in Offbg. 10 angekündigt, wird zu dem Zeitpunkt das Geheimnis Gottes in Christus seinen Abschluß finden, und Er wird Seine Königsherrschaft antreten. Dabei wird Er bei einem vorläufigen Gericht über die Völkerschaften Recht sprechen und auch die Toten richten, die vor Beginn des Tausendjährigen Reiches auferweckt werden. ER wird Seine Knechte, die Propheten, und alle Heiligen belohnen, die Seinen Namen fürchten und in der Zeit der Drangsal bis in den Tod treu geblieben sind.
„Die Völker sind zwar in Zorn geraten, doch Dein Zorn ist gekommen und die Zeit des Gerichts für die Toten und der Belohnung für Deine Knechte, die Propheten, und für die Heiligen und für alle, die Deinen Namen fürchten, die Kleinen wie die Großen; und des Verderbens für die, welche die Erde verderben.“ (V. 18). Zu dem Thema der verschiedenen Gerichte vor Beginn der Königsherrschaft gibt es ebenfalls entsprechende Bibelstellen: Jes. 2, 2–4; Micha 4, 1–5; Matth. 25, von 31; Dan. 7, 9–14; Offbg. 20, 4–6 u. a.
Die Gerichte vor sowie jenes nach der Königsherrschaft werden uns in allen Einzelheiten geschildert. Zunächst werden alle zur Entrückung Zählenden vor dem Richterstuhl Christi erscheinen. Sie müssen gerichtet werden, auch wenn sie dazu bestimmt sind, das Hochzeitsmahl zu feiern und anschließend die Welt zu richten und mit dem Herrn zu regieren. Paulus schreibt: „… Wir werden ja alle vor den Richterstuhl Gottes treten müssen; … Demnach wird ein jeder von uns über sich selbst Rechenschaft vor Gott abzulegen haben.“ (Röm. 14, 10–12).
Weiter führt er aus: „Denn wir müssen alle vor dem Richterstuhl Christi offenbar werden, damit ein jeder empfange, je nachdem er während seines leiblichen Lebens gehandelt hat, es sei gut oder böse.“ (2. Kor. 5, 10).
„… und es gibt nichts Geschaffenes, daß sich vor Ihm verbergen könnte, nein, alles liegt entblößt und aufgedeckt vor den Augen dessen, dem wir Rechenschaft abzulegen haben.“ (Hebr. 4, 13).
Paulus war sich seiner Sache mit Gott sicher, doch sah er den Herrn auch als seinen Richter, der bei jedem Gericht ein gerechtes Urteil sprechen wird. Er bezeugte vor seinem Heimgang: „Fortan liegt für mich die Siegeskrone der Gerechtigkeit bereit, die der Herr, der gerechte Richter, mir an jenem Tage zuteilen wird; jedoch nicht nur mir, sondern überhaupt allen, die «Sein Erscheinen» lieb gehabt haben.“ (2. Tim. 4, 8).
Bevor ein König den Thron besteigt, um zu herrschen, wird er gekrönt. Wenn der Herr nach dem Hochzeitsmahl herabkommt, um die letzte Schlacht zu entscheiden und die Königsherrschaft anzutreten, hat Er auf Seinem Haupt viele Königskronen (Offbg. 19, 12). Alle, die mit Ihm regieren werden und zu Seinem Königtum bestimmt sind, werden ebenfalls gekrönt, ehe sie mit Ihm auf Seinem Thron sitzen dürfen.
Wenn alle Gläubigen sich dessen bewußt wären, daß sie vor dem Richterstuhl Christi erscheinen müssen, sähe es in der Brautgemeinde bald anders aus. Es käme Gottesfurcht und Anstand in ihre Gespräche und in ihr Leben. „ICH sage euch aber: Von jedem unnützen Wort, das die Menschen reden, davon werden sie Rechenschaft am Tage des Gerichts zu geben haben; denn nach deinen Worten wirst du gerechtgesprochen werden, und nach deinen Worten wirst du verurteilt werden.“ (Matth. 12, 36–37). „Der Herr wird Sein Volk richten“ (Hebr. 10, 30). In den Versen vorher wird uns gesagt, wer diese Gläubigen sind und was sie getan haben.
Nichts wird ungeklärt, keine Frage unbeantwortet, kein Problem ungelöst bleiben. „Daher urteilet über nichts vor der Zeit, bis der Herr kommt, der auch das im Dunkel Verborgene ans Licht bringen und die Gedanken der Herzen offenbar machen wird; und dann wird einem jeden das ihm gebührende Lob von Gott her zuteil werden.“ (1. Kor. 4, 5).
Der Apostel hat diese verschiedenen und zeitlich voneinander getrennten Gerichte zutreffend eingeordnet. An seinen Mitarbeiter Timotheus schreibt er: „Ich beschwöre dich vor dem Angesicht Gottes und Christi Jesu, welcher dereinst Lebende und Tote richten wird, und bei «Seiner Erscheinung» und bei «Seiner Königsherrschaft»“ (2. Tim. 4, 1).
Auf die Erscheinung Christi bezog sich Paulus, als er davon sprach, daß ihm der gerechte Richter die Siegeskrone zuteilen wird, jedoch nicht nur ihm, sondern allen, die Seine Erscheinung lieb gehabt haben. Dazu zählt die gesamte Brautgemeinde. Er nimmt aber auch genauso Bezug auf das Richten von Lebenden und Toten bei Seiner Königsherrschaft, also vor Beginn des Tausendjährigen Reiches.
Auch das Werk eines jeden Gläubigen und die Arbeit im Reiche Gottes wird an jenem Tage auf den Prüfstand gestellt. „… eines jeden Arbeit wird dereinst offenbar werden; denn der Gerichtstag wird es ausweisen, weil er sich in Feuer offenbart; und wie die Arbeit eines jeden beschaffen ist, wird eben das Feuer erproben.“ (1. Kor. 3, 13).
Zu dem Zeitpunkt — nach dem Hochzeitsmahl, vor Beginn der Königsherrschaft — erfüllt der Herr die beiden Teile von 2. Thess. 1, 7–10 einerseits an den Ungläubigen, andererseits an den Gläubigen:
„… wenn der Herr Jesus sich vom Himmel her mit den Engeln Seiner Macht
in loderndem Feuer offenbart, um Vergeltung an denen zu üben, die Gott nicht kennen, und an denen, die der Heilsbotschaft unsers Herrn Jesus kein Gehör schenken.
Diese werden als Strafe ewiges Verderben erleiden fern vom Angesicht des Herrn und fern von der Herrlichkeit Seiner Kraft,
wenn Er kommen wird, um unter Seinen Heiligen verherrlicht zu werden und Bewunderung zu finden bei allen, die gläubig geworden sind …“.
Durch falsche Belehrung unter Bezugnahme auf Joh. 5, 24 und ähnliche Stellen leben viele Gläubige unter dem Eindruck, daß sie nie vor einem Gericht erscheinen müssen und deshalb tun und lassen können, was sie möchten. Die entsprechenden Aussprüche unseres Herrn beziehen sich ganz klar auf das Endgericht, in dem die zur ersten Auferstehung Gehörenden nicht mehr erscheinen müssen. Vers 24 muß auch in Verbindung mit Vers 29 gesehen werden: „Wahrlich, wahrlich, Ich sage euch: Wer Mein Wort hört und dem glaubt, der Mich gesandt hat, der hat ewiges Leben und kommt nicht ins Gericht, sondern ist aus dem Tode ins Leben hinübergegangen. …“ Mit diesem Gericht ist das Jüngste Gericht als das Endgericht gemeint.
„Wundert euch nicht hierüber! denn die Stunde kommt, in der alle, die in den Gräbern ruhen, Seine Stimme hören werden,
und es werden hervorgehen: die einen, die das Gute getan haben, zur Auferstehung für das Leben, die anderen aber, die das Böse betrieben haben, zur Auferstehung für das Gericht.“ (5, 24–29). Die erste Auferstehung wird von unserem Herrn als die „Auferstehung für das Leben“, die zweite als die „Auferstehung für das Gericht“ bezeichnet. Vor dem Endgericht erscheint die Erstlingsschar natürlich nicht.
Der Prophet Jesaja sah im Geiste, was, ebenfalls vor Beginn der Königsherrschaft, mit den Heerscharen im Luftbereich, die mit Satan herabgestürzt wurden, geschehen wird. „An jenem Tage aber wird es geschehen: da wird der Herr zur Rechenschaft ziehen das Heer der Höhe in der Höhe und die Könige der Erde auf der Erde;
und sie werden zusammen eingesperrt, wie man Gefangene zusammenholt in eine Grube, und eingeschlossen in einen festverschlossenen Kerker und erst nach langer Zeit abgeurteilt werden.
Da wird dann der bleiche Mond erröten und die glühende Sonne erbleichen; denn der Herr der Heerscharen tritt alsdann die Königsherrschaft an auf dem Berge Zion und in Jerusalem, und angesichts Seiner Ältesten wird strahlender Lichtglanz sein.“ (Jes. 24, 21–23).
Die von Gott abgefallenen Engel und die von Gott abgefallenen Menschen, die sich in besonderer Weise gegen Ihn aufgelehnt haben, werden in diesem vorläufigen Gericht verurteilt und zusammen eingesperrt, jedoch, wie geschrieben steht, „erst nach langer Zeit abgeurteilt werden“, nämlich nach den tausend Jahren, beim Jüngsten, dem letzten Gericht. Auch Satan wird für diese Zeitspanne von eintausend Jahren gefesselt in den Abgrund geworfen (Offbg. 20, 1–2).
Der Prophet fragte mit Bezug auf die Märtyrer, die ebenfalls an der ersten Auferstehung teilnehmen: „Werden wohl Deine Toten wieder aufleben? Meine Leichen? Ja, sie werden auferstehen! Wacht auf und jubelt, die ihr im Staube ruht! (siehe auch Dan. 12, 2) … Denn gar bald wird der Herr aus Seiner Wohnstätte hervortreten, um die Erdbewohner zur Rechenschaft wegen ihrer Verschuldung zu ziehen; dann wird die Erde das von ihr verschluckte Blut wieder zum Vorschein bringen und die in ihr verscharrten Ermordeten nicht länger verbergen.“ (Jes. 26, 19+21). Es muß beachtet werden, daß es sich hier um solche handelt, die in der Vergangenheit und zukünftig durch Verfolgung den Tod erleiden (Offbg. 6, 9–11; 13, 15; 18, 24; 20, 4).
Hier geht es nicht um natürlich gestorbene und begrabene Menschen, hier tun sich auch keine Gräber auf. Es ist nicht die allgemeine Auferstehung der Toten, sondern, wie aus dem Zusammenhang hervorgeht, sind es die Märtyrer, die ihren Glauben mit ihrem Leben besiegelt haben und oft genug nur irgendwo verscharrt wurden. Wer sich daran beteiligt und schuldig gemacht hat, wird vom Herrn selbst zur Rechenschaft gezogen werden. Aus der Fragestellung: „ ,Werden wohl Deine Toten wieder aufleben?‘ Meine Leichen?“ ergibt sich die klare Antwort, daß diese Menschen Gottes Eigentum sind. Den Seelen im fünften Siegel wurde ja gesagt, daß sie sich noch gedulden müssen, bis auch ihre Brüder und Mitknechte ebenso wie sie den Märtyrertod erlitten haben.
Auch der Prophet Hesekiel hat in Kap. 37, 1–10 davon geweissagt: „… damit ihr wieder lebendig werdet und erkennt, daß Ich der Herr bin … O Geist, komm von den vier Winden herbei und hauche diese Erschlagenen an, daß sie wieder lebendig werden!“ (Vv. 6b+9b). Das liegt noch in der Zukunft und betrifft diejenigen, die während der Verfolgung in der Tal–Ebene erschlagen werden.
Der zweite Teil (Vv. 11–14) liegt bereits in der Vergangenheit. Darin ist wiederholt die Rede von der Öffnung der Gräber. „ ,So hat Gott der Herr gesprochen: Wisset wohl: Ich will eure Gräber öffnen und euch, Mein Volk, aus euren Gräbern hervorgehen lassen und euch in das Land Israel zurückbringen …
ICH will also Meinen Geist in euch kommen lassen, daß ihr lebendig werdet, und will euch wieder in euer Land (Israel) versetzen, damit ihr erkennt, daß Ich, der Herr, es verheißen habe und es auch zur Ausführung bringe!‘ — so lautet der Ausspruch des Herrn.“ (Vv. 12+14).
Das ist bei der Auferstehung unseres Herrn gemäß Matth. 27, 51–56 geschehen und betraf alle erwählten Heiligen aus der Zeitspanne des Alten Testaments: „… die Gräber taten sich auf, und viele Leiber der entschlafenen Heiligen wurden auferweckt,
kamen nach Seiner Auferstehung aus ihren Gräbern hervor, gingen in die heilige Stadt hinein und erschienen vielen.“
Gemäß Offbg. 20, 4 sind die Märtyrer aus der großen Trübsal die Erschlagenen, die nicht aus den Gräbern hervorkommen, sondern wieder aufleben und am Tausendjährigen Reich teilhaben werden.
Am Ende dieses Kapitels wird die Bundesschließung mit Israel noch einmal als Bestätigung hervorgehoben. In Kap. 10 kam ja der Engel des Bundes herab. Hier wird nun die Bundeslade im Himmel sichtbar:
„Da tat sich der Tempel Gottes im Himmel auf, und die Lade Seines Bundes wurde in Seinem Tempel sichtbar; zugleich erfolgten Blitze und Stimmen, Donnerschläge, ein Erdbeben und gewaltiger Hagelschlag.“ (11, 19).