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Rundbrief Dezember 1972

Ewald Frank

library_books Kapitoly: 8 calendar_month 19. 12. 1972

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In dieser Zeit muß uns neu vor Augen gestellt werden, was der Herr durch Sein bitteres Leiden und Sterben für die Gemeinde erworben hat. Jedem Leser ist bekannt, daß im Alten Testament alles aufgezeichnet ist, was für die Zeit des ersten Bundes erforderlich war. Im Neuen Testament finden wir alle Verheißungen und Lehren, die der Gemeinde des Neuen Bundes verordnet sind.

Hier geht es um das größte Testament aller Zeiten, um das wichtigste Vermächtnis, das je gemacht wurde, denn es geht nicht um irdische, vergängliche Werte, die uns angeboten werden, sondern um den ewigen Reichtum Gottes. Jesus Christus hat den Bund des Neuen Testaments in Mark. 14:24 mit den Worten als rechtskräftig erklärt: „Das ist mein Blut des Neuen Testaments, das für viele vergossen wird.“ Gemäß der Heiligen Schrift sind wir Erben Gottes und Miterben Jesu Christi.

In Heb. 9:16-17 steht: „Denn wo ein Testament ist, da muß der Tod dessen geschehen sein, der das Testament machte, denn ein Testament wird rechtskräftig durch den Tod: es hat noch keine Kraft, wenn der noch lebt, der es gemacht hat.“ Kein Testament darf nach dem Tode dessen, der es hinterlassen hat, abgeändert oder mit Zusätzen versehen werden. Hier in unserer Betrachtung geht es um das allumfassende, ewiggültige Testament, um den Bund Gottes mit Seinem Volke. Nichts darf dem vollständigen Testament Gottes hinzugefügt, noch darf davon etwas weggelassen werden. Im letzten Kapitel der Bibel lesen wir: „Ich bezeuge jedem, der die Worte der Weissagung dieses Buches hört: Wenn jemand zu ihnen etwas hinzufügt, so wird Gott auf ihn die Plagen legen, von denen in diesem Buche geschrieben steht: und wenn jemand von den Worten dieses Buches der Weissagung etwas wegnimmt, so wird Gott ihm seinen Anteil am Baume des Lebens und an der Heiligen Stadt wegnehmen, von denen in diesem Buche geschrieben steht.