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Das Traditionelle Christentum
Ewald Frank
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Kapitola 6
4. Kapitel: Die unbegründeten Ansprüche der Päpste
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Da die katholische Kirche wie bereits dargelegt in der Tat erst vor ca. 1.600 Jahren und nicht vor 2.000 Jahren entstanden ist, überrascht es nicht, daß keine einzige Lehre und Praxis der Kirche mit der Urgemeinde übereinstimmt. Lehrmäßige Begriffe wie „Taufe, Abendmahl, Buße“ etc. sind geblieben, doch bedeuten sie etwas ganz anderes und werden auch in der Praxis vollkommen anders gehandhabt als im Urchristentum.
In der Heiligen Schrift ist an keiner Stelle von einem Papst die Rede, ebenso wird darin weder ein „Nachfolger Petri“ noch ein „Stellvertreter Christi“ noch eine „apostolische Sukzession“ erwähnt. Gewissen Bibelstellen hat man Gewalt angetan, um völlig eigenmächtige Ansprüche zu rechtfertigen, insbesondere den Worten Jesu in Matth. 16, 18: „Du bist Petrus (petros), und auf diesem Felsen (petra) will Ich Meine Gemeinde erbauen, und die Pforten des Totenreiches sollen sie nicht überwältigen.“ Der HErr sagte nicht zu Petrus: „… auf dir will Ich Meine Gemeinde erbauen“, sondern „… auf diesem Felsen …“ Das Wort „petros“ bedeutet Stein; die Gemeinde aber sollte auf dem Felsen — „petra“ erbaut werden.
Wer sich die Mühe macht, kann im griechischen Text des Alten und des Neuen Testaments die Stellen nachlesen, wo von dem Felsen (petra) gesprochen wird. Daß der HErr des Himmels Seine Gemeinde auf einen Menschen, und wäre es der größte Prophet und Apostel, gründen würde, ist einfach absurd. Petrus war ein beweglicher Stein (petros) und kein unbeweglicher Felsen (petra). Bereits fünf Verse später wandte sich der HErr mit den Worten an ihn: „Mir aus den Augen, Satan! Tritt hinter Mich! Ein Fallstrick bist du für Mich, denn deine Gedanken sind nicht auf Gott, sondern auf die Menschen gerichtet“ (Matth. 16, 23).
Petrus hatte gerade die Offenbarung empfangen, wer Christus ist, und auf dieser Offenbarung Jesu Christi wurde die Gemeinde gegründet. Man muß Vers 17 vor Vers 18 lesen: „Da gab Jesus ihm zur Antwort: ,Selig bist du, Simon, Sohn des Jona, denn nicht Fleisch und Blut haben dir das geoffenbart, sondern Mein Vater droben im Himmel.‘ “ Aus dem Zusammenhang geht deutlich hervor, daß Petrus eine himmlische Offenbarung über Jesus Christus empfangen hatte, die er in Vers 16 aussprach: „Simon Petrus gab Ihm zur Antwort: ,DU bist Christus, der Sohn des lebendigen Gottes!‘ “ Der HErr hatte gefragt: „Ihr aber — für wen haltet ihr Mich?“ Die Antwort war eine göttliche Offenbarung, und auf dieser Offenbarung Jesu Christi ist die Gemeinde gegründet.
Der 19. Vers: „ICH will dir die Schlüssel des Himmelreiches geben …“ ist ebenfalls eigennützig gedeutet worden. Es geht um die Schlüssel des Himmelreiches. Johannes der Täufer predigte: „Tut Buße, denn das Himmelreich ist nahe herbeigekommen!“ (Matth. 3, 2). Von unserem HErrn lesen wir: „Von dieser Zeit an begann Jesus die Heilsbotschaft mit den Worten zu verkündigen: ,Tut Buße, denn das Himmelreich ist nahe herbeigekommen!‘ “ (Matth. 4, 17). In Luk. 16, 16 wird uns der Zusammenhang gezeigt: „Das Gesetz und die Propheten reichen bis auf Johannes; von da an wird das Reich Gottes durch die Heilsbotschaft verkündigt …“
Am Pfingsttage drangen die ersten Menschen in das Reich Gottes ein und waren bevorzugter als Johannes der Täufer, der es lediglich angekündigt hatte: „Wahrlich Ich sage euch: Unter den von Frauen Geborenen ist keiner aufgetreten, der größer wäre, als Johannes der Täufer; doch der Kleinste im Himmelreich ist größer als er. Aber seit den Tagen Johannes des Täufers bis jetzt bricht das Himmelreich sich mit Gewalt Bahn, und die, welche Gewalt anwenden, reißen es an sich“ (Matth. 11, 11-12). Petrus, ausgestattet mit göttlicher Vollmacht, wandte die Schlüssel des Himmelreiches in rechter Weise an. Er gab der neutestamentlichen Gemeinde am Anfang die für immer gültigen Verordnungen.
Das Symbol der Schlüssel ist sehr einfach zu begreifen. Wer den Schlüssel zu einem Haus hat, kann eintreten; wer ihn für ein Auto hat, kann damit fahren. Wer die Schlüssel des Himmelreiches besitzt, hat Zugang zum Reich Gottes, schließt die Dinge auf, die vorher verschlossen waren, und offenbart, was verborgen war. Kraft göttlicher Berufung und Einsetzung zum Dienst wurde für den Zeitabschnitt der neutestamentlichen Gemeinde alles verbindlich festgelegt und darf nicht abgeändert werden.
Den geistlichen Führern jener Zeit machte der HErr einen schlimmen Vorwurf: „Wehe euch Gesetzeslehrern! Ihr habt den Schlüssel zur Erkenntnis weggenommen; ihr selbst seid nicht hineingegangen, und die, welche hineingehen wollten, habt ihr daran gehindert“ (Luk. 11, 52). Könnte es sein, daß wir auch heute die gleiche Situation vorfinden?
Ebenfalls völlig mißverstanden und falsch gehandhabt wird, was Jesus in dem Zusammenhang noch zu Petrus sagte: „… und was du auf der Erde bindest, das soll auch im Himmel gebunden sein, und was du auf der Erde lösest, das soll auch im Himmel gelöst sein!“ (Matth. 16, 19). Was der Apostel Petrus bei Gründung der Gemeinde für rechtskräftig erklärt hat, nämlich Buße, Taufe, Geistestaufe, geschah unter der Leitung des heiligen Geistes. Deshalb gilt es im Himmel genauso wie auf Erden. Das ist die eigentliche Bedeutung der Schlüssel.
Diese göttliche Vollmacht war aber nicht auf Petrus beschränkt, der in der Geburtsstunde der neutestamentlichen Gemeinde sprach und die lehrmäßigen Verordnungen zu verkündigen hatte, sondern ist auf die Gesamtgemeinde übertragen worden. Dies geht eindeutig aus Matth. 18, 18 hervor, wo die gleichen Worte in der Mehrzahl stehen: „Wahrlich Ich sage euch: alles, was ihr auf der Erde bindet, wird auch im Himmel gebunden sein, und was ihr auf der Erde löst, wird auch im Himmel gelöst sein.“ Wir sehen also, daß die gleiche Vollmacht, die der Mann der ersten Stunde zur verbindlichen Festlegung der Lehren erhielt, auch auf die Gemeinde übertragen worden ist, denn sie hat die gleichen Lehren zu verkündigen. Wie aus dem Zusammenhang ersichtlich, gilt dies auch für die Begutachtung einer Angelegenheit, die einen Gläubigen persönlich betrifft. Falls der Betreffende auf das von der Gemeinde gemäß dem Wort Beschlossene nicht hörte, wurde er als ungläubig eingestuft. Diese göttliche Vollmacht ist also nicht an einen einzigen Menschen gebunden, sondern der Gesamtgemeinde übertragen. Sie darf jedoch nicht willkürlich angewandt werden, sondern nur in Übereinstimmung mit dem Wort Gottes. Dann erfüllt sich, was gleich im nächsten Vers geschrieben steht: „Weiter sage Ich euch: Wenn zwei von euch auf Erden eins werden, um irgend etwas zu bitten, so wird es ihnen von Meinem himmlischen Vater zuteil werden“ (Matth. 18, 19).
Auch über Joh. 20, 21-22 muß ein klärendes Wort geschrieben werden. Dort sprach der HErr zu den Aposteln: „Friede sei mit euch! Wie Mich der Vater gesandt hat, so sende auch Ich euch.‘ Nach diesen Worten hauchte Er sie an und sagte zu ihnen: ,Empfanget heiligen Geist! Wem immer ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben, und wem ihr sie behaltet, dem sind sie behalten.“ Diese Schriftstelle ist ebenfalls total mißverstanden und von der römischen Kirche völlig unbiblisch gedeutet worden. Kein Mensch hat etwas mit der Vergebung der Sünden zu tun, sondern sie werden uns von Gott vergeben. Menschen empfangen unter einer Predigt durch den Glauben an Christus und an das durch Ihn vollbrachte Erlösungswerk die Gewißheit, daß Gott ihnen vergeben hat. Es leuchtet ein, daß kein Mensch sich selbst oder anderen die Sünden vergeben kann, vielmehr sagt die Heilige Schrift deutlich: „… und auf Grund Seines Namens muß Buße zur Vergebung der Sünden bei allen Völkern gepredigt werden …“ (Luk. 24, 47). „Auch euch, die ihr durch eure Übertretungen und den unbeschnittenen Zustand eures Fleisches tot waret, auch euch hat Gott zusammen mit Ihm lebendig gemacht, indem Er uns alle Übertretungen aus Gnaden vergeben hat“ (Kol. 2, 13).
Was bedeutet der in der Mehrzahl gefaßte Ausspruch: „Wem immer ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben …“ denn nun wirklich? An wen wurde er gerichtet und in welchem Zusammenhang wurde er gemacht? Er ist nach der Auferstehung unseres HErrn eindeutig an die Apostel gerichtet worden, und zwar in Verbindung mit ihrer Aussendung. Es geht hier um die Sünde, die an einem bevollmächtigten Verkündiger des Evangeliums begangen wird. Als unser HErr Seinen Dienst verrichtete, haben sich viele an Ihm versündigt, indem sie Ihn als Beelzebub und alles mögliche bezeichneten. ER aber sprach: „Jede Sünde und Lästerung wird den Menschen vergeben werden, aber die Lästerung des Geistes wird nicht vergeben werden. Auch wenn jemand ein Wort gegen den Menschensohn ausspricht, wird es ihm vergeben werden; wer aber gegen den heiligen Geist spricht, dem wird es weder in dieser Weltzeit noch in der künftigen vergeben werden“ (Matth. 12, 31-32). Es betrifft also die Männer, die seit der Geistesausgießung zu Pfingsten einen bevollmächtigten Dienst kraft göttlicher Berufung verrichten.
Wenn jemand über einen von Gott gesandten Knecht lästert, ihn verfolgt und steinigt, dann kann derselbe ihm die Sünde erlassen. Jesus selbst gab uns ein Beispiel, als Er sagte: „Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun!“ (Luk. 23, 34). Als Stephanus gesteinigt wurde, rief er betend aus: „… HErr Jesus, nimm meinen Geist auf! … HErr, rechne ihnen diese Sünde nicht zu!“ (Apg. 7, 58-60). Versündigt sich aber jemand an dem Geisteswirken — den Geistesgaben, die durch einen Boten Gottes wirksam sind, indem er darüber lästert, so ist es eine unvergebbare Sünde, die behalten wird. Vergeben kann auch ein Mann Gottes nur dem, der sich an ihm schuldig gemacht hat. Das wird im „Vaterunser“ zum Ausdruck gebracht: „Und vergib uns unsere Schulden, wie auch wir sie unsern Schuldnern vergeben haben!“ (Matth. 6, 12). „Und wenn ihr dasteht und beten wollt, so vergebt, wenn ihr etwas gegen jemand habt, damit auch euer himmlischer Vater euch eure Übertretungen vergebe“ (Mark. 11, 25). Sofern sich einer am anderen schuldig gemacht hat, und wäre es bis zu siebzig mal siebenmal, haben alle einander zu vergeben (Matth. 18, 21-35).
Lästert also jemand über einen wahren Diener Gottes, so kann das vergeben werden. Ist aber der heilige Geist durch den Menschen wirksam, und jemand lästert das, was durch das Geisteswirken geschieht, so betrifft es ja nicht den Menschen, den Gott gebraucht, sondern ist direkt gegen den heiligen Geist gerichtet. Somit ist der lästernde Mensch schuldig vor Gott und hat die Sünde wider den heiligen Geist begangen, die nicht vergeben werden kann und behalten wird. Das ist die „Sünde zum Tode“ — zum ewigen Getrenntsein von Gott. Ansonsten steht jeder Mensch vor Gott als schuldig da und empfängt die Vergebung seiner Schuld und Sünde von Ihm, der allein Sünden vergeben kann: „… der dir alle deine Schuld vergibt …“ (Ps. 103, 3). „Glückselig sind die, denen die Gesetzesübertretungen vergeben und deren Sünden zugedeckt worden sind“ (Röm. 4, 7).
Die Praxis der römisch-katholischen Kirche ist — milde ausgedrückt — unbiblisch. Da wird von der Geburt bis zum Tod selig gemacht, und ein ganzes Leben lang werden Sünden vergeben. Nach dem Tod wird dann den Hinterbliebenen feierlich eröffnet, daß der Verstorbene, versehen mit allen Sakramenten, einschließlich der letzten Ölung, im Fegefeuer gelandet sei. Dort soll er nun von den Sünden, die ihm während seines Lebens immer wieder vergeben wurden (!), geläutert werden. Was für ein Paradox! Im übrigen ist auch das Fegefeuer, wie die anderen Lehren und Dogmen, nur eine Erfindung.
Der schweizer Reformator Zwingli sagte dazu: „Da somit das Fegfeuer – so pflegt man nämlich jene trügerische Feuersühne zu nennen – aus Gottes Wort nirgends belegt werden kann, wie kommt es dann, daß wir so dumm sind, solchem faden und verdächtigen Gefasel Glauben zu schenken? Wir sehen doch, daß dieselben Personen, die das Fegfeuer verteidigen und die uns lehren, wie man es löschen müsse, sich selber gleichzeitig als Feuerlöscher anbieten. Sie sagen: Du mußt Geld geben; damit läßt sich das Feuer am raschesten dämpfen, wenn nämlich der, der das Geld nimmt, brav Messe liest, betet und Psalmen singt. So lesen sie die Messe und strecken zu gleicher Zeit die Hand nach dem Gelde aus …“ (Zwingli Hauptschriften, Der Theologe, II. Teil, S. 193-194).
Seit Entstehung der universellen Kirche sind so viele Dinge eingeführt, gelehrt und als Dogmen proklamiert worden, die absolut nichts mit dem Urchristentum zu tun haben. Die Gläubigen damals kannten weder Wachskerzen noch Weihrauch und Weihwasser. Dasselbe trifft auf die Selig- bzw. Heiligsprechung von Verstorbenen und ihre Verehrung zu. Es gab kein tägliches Meßopfer, kein Anrufen der Mutter Gottes und keine Klöster etc. Vor mir liegt eine Auflistung verschiedener Proklamationen, die noch Erwähnung findet, bis hin zur Erklärung der Unfehlbarkeit des Papstes im Jahre 1870, die trotz eines starken Widerstandes aus den eigenen Reihen erfolgt ist (allein in Deutschland waren 79 Theologen dagegen und nur 25 dafür!), und dem 1950 erlassenen Dogma, daß Maria mit Leib und Seele in den Himmel aufgefahren sei. All diese Dinge entbehren jeder biblischen Grundlage, steht doch geschrieben: „Und niemand ist in den Himmel hinaufgestiegen außer dem einen, der aus dem Himmel herabgekommen ist, der Menschensohn, der im Himmel ist“ (Joh. 3, 13).
Diese Proklamation von Papst Pius XII. muß als antichristlich eingestuft werden, weil sie im direkten Gegensatz zur Erklärung Christi steht. Maria wurde erst 431 n. Chr. auf dem Konzil in Ephesus zur „Gottesgebärerin“ erklärt. Danach fing man an, ihr die verschiedensten Titel zu geben, wie „Mutter Gottes“, „Königin des Himmels“, „Mittlerin“, „Helferin“, „Fürsprecherin“, „Mutter aller Gnaden“, „Mutter der Kirche“ oder auch „Schlangenzertreterin“ u. a. Viele dieser Bezeichnungen sind von Christus auf Maria übertragen worden, und deshalb in sich ebenfalls antichristlich. ER ist König, Er ist Mittler, Er ist Fürsprecher, Er hat der Schlange den Kopf zertreten. Wenn nun Maria das alles getan haben und sein soll, was hat Christus dann getan, und was ist Er?
Was von Konzilbeschlüssen und päpstlichen Verkündigungen zu halten ist, hat der Reformator Martin Luther treffend ausgesprochen. Seine Worte auf dem Reichstag zu Worms am 18. April 1521 sind in die Geschichte eingegangen: „Da ich weder dem Papst noch den Konzilien glaube, weil es Tatsache ist, daß sie oftmals geirrt und sich in Selbstwidersprüchen verstrickt haben, so bin ich, wenn ich nicht durch Schriftzeugnisse und helle Gründe überwunden werde, durch die von mir angeführten Schriftzeugnisse überwunden und gefangen in Gottes Wort. Widerrufen kann ich nicht und will ich nicht, weil wider das Gewissen zu handeln nicht sicher und nicht heilsam ist. Gott helfe mir, Amen!“ (F. Hauss, Väter der Christenheit, S. 147). Die Geschichte beweist, wie fehlbar die Päpste waren: „Bis zum Ende des dreißigjährigen Krieges hat es 245 Päpste gegeben, darunter 24 Gegenpäpste und — nach der lange für historische Wahrheit gehaltenen Fabel — eine ,Päpstin‘. 19 Päpste haben Rom verlassen, 35 regierten im Auslande. 8 Päpste regierten nicht länger als 1 Monat, 40 1 Jahr, 22 bis zu 2 Jahren, 54 bis zu 5, 57 bis zu 10, 51 bis zu 15, 18 bis zu 20 Jahren und nur 10 Päpste regierten länger als 20 Jahre. Von den 245 Päpsten wurden 31 für Usurpatoren und Ketzer erklärt, während unter den legitimen Päpsten 64 eines gewaltsamen Todes starben. 18 Päpste wurden vergiftet, 4 erdrosselt, 13 andere starben auf verschiedene Weise“ (E. Rosenow, Wider die Pfaffenherrschaft, Bd. I, S. 42).
Rom, besser gesagt der Vatikan, hat sich universelle Autorität angeeignet, die aber keineswegs vom Wort legitimiert ist. Es ist eine weltliche Macht unter frommem Gewand. Die Legende, daß Petrus in Rom war, ja dort sogar 20 Jahre als Bischof gewirkt haben soll, ist ein krampfhafter Versuch, eine erfundene, für die Kirche aber äußerst wichtige Behauptung zu rechtfertigen. Die Historiker berichten nur von einem Simon Magus, der mit seinen Zaubertricks auf den römischen Senat einen großen Eindruck machte. Im übrigen sind die Missionsreisen des Paulus und auch die des Petrus so klar beschrieben, daß darüber kein Zweifel bestehen kann. Wenn Petrus eine Reise nach Rom unternommen hätte, so wäre das eine außergewöhnliche Sache, ja eine Sensation gewesen, und wir fänden einen Bericht darüber.
Gemäß Gal. 2, 9 trafen Petrus, Jakobus und Johannes mit Paulus und Barnabas durch Handschlag die Vereinbarung, daß Paulus und Barnabas für die Heiden, Petrus, Jakobus und Johannes für die Juden wirksam sein würden. Paulus, der an die Gemeinde zu Rom geschrieben hat, grüßt am Ende siebenundzwanzig Personen namentlich, unter denen Petrus aber nicht zu finden ist. Auch in den vielen Briefen, die er aus Rom an Gemeinden und einzelne geschrieben hat, wird Petrus kein einziges Mal erwähnt.
Bei genauer Betrachtung des Wortes Gottes und der religiösen Entwicklung wird deutlich, daß keine von der römischen Kirche eingeführte Lehre einer Prüfung mit der Heiligen Schrift standhält. Das Selbstverständnis der päpstlichen Autorität ist vollkommen unbegründet. In der gesamten Kirchengeschichte wird nicht ein einziges Mal davon berichtet, daß je ein Papst eine göttliche Berufung erlebte. Im Gegenteil, es ist allgemein bekannt, daß die Päpste vom Kardinalskollegium — der Konklave — gewählt werden.
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